Pressemitteilung

Brandner: Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht im Bundestag abgelehnt – wir prüfen weitere Schritte

Berlin, 20. November 2020. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 19.11.2020 den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht im Bundestag abgelehnt (Az VG 2 L 179/20). Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion hatten sich in einem Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung des Bundestagspräsidenten gewehrt, die in den Räumlichkeiten des Bundestages generell zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.

Dazu der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:

„Die generelle Maskenpflicht in den weitläufigen Gebäuden des Bundestages ist in erster Linie eine Gängelung und keine sinnvolle Maßnahme, um der Ausbreitung von COVID-19 entgegen zu wirken. Die Fraktion wird die weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen.“

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