Pressemitteilung

Brandner: Harbarth wird Präsident des Bundesverfassungsgerichts – Akzeptanz des Verfassungsgerichts in großer Gefahr!

Berlin, 15. Mai 2020. Heute wurde der CDU-Politiker und langjährige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth durch den Bundesrat zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sein Vorgänger Andreas Voßkuhle schied turnusmäßig nach zwölf Jahren aus dem Amt aus.

Stephan Brandner, ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender und Justiziar der AfD-Fraktion im Bundestag, kritisiert die Personalie deutlich. Er stellt dabei nicht nur auf die enormen Nebeneinkünfte, die Harbarth als Bundestagsabgeordneter hatte, ab. Neben dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe war er auch Vorstand einer Kanzlei, die unter anderem für VW und Daimler tätig war:

„Es ist absurd, dass ein aufgrund seiner Vita sehr umstrittener, ehemals führender Bundespolitiker, als in Hinterzimmern ausgekugelter Präsident des Bundesverfassungsgerichts nun über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze entscheiden soll, die er selbst vorangetrieben, vielleicht sogar geschrieben hat. Die Unabhängigkeit und das Ansehen der Justiz, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, ist ein hohes Gut. Diese Grundsätze werden durch diese Besetzung mit Füßen getreten. Harbarth ist für diese Position vollkommen ungeeignet – auch wegen der Ungereimtheiten um seine Honorarprofessur und die mutmaßliche Verstrickung seiner Kanzlei in Steuerhinterziehungsdelikte rund um die Cum-Ex-Kriminalität. Die Entscheidung, ihn zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu machen, beschädigt die Würde des Gerichts in großem Maße und trägt nicht zu seiner Akzeptanz bei.“

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