Pressemitteilung

Ehrhorn: Nicht zu fassen! – Übrige Fraktionen lehnen Änderung des Bundesjagdgesetzes im Ausschuss ab

Berlin, 19. Dezember 2019. Die AfD-Bundestagsfraktion hat kürzlich einen Antrag zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ins Parlament eingebracht. Inhalt war dabei, das Gesetz dahingehend zu ändern, Jägern künftig zu ermöglichen, etwa durch Wolfsriss verwundetes Weidevieh oder im Straßenverkehr verletztes Wild aus einem anderen Revier rechtssicher von den Qualen erlösen zu können, sofern dies die geeignetste und schnellste Möglichkeit ist.

Anstoß für den Antrag hatte insbesondere ein Fall aus dem Landkreis Celle gegeben, bei dem eine von einem Wolf schwerverletzte Heidschnucke trotz Anwesenheit von Jägern über Stunden nicht erlöst werden konnte, bis sie endlich qualvoll verendete, weil es einem Tierarzt nicht möglich war, sich dem vor Schmerzen windenden Tier zu nähern. Dies ist ein Fall, wie er leider seit Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland in ähnlicher Form häufig vorkommt. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft lehnte gestern gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Antrag geschlossen ab. Zu dem Ergebnis der Ausschussabstimmung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Celle/Uelzen, Thomas Ehrhorn, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss:

„Ich kann es nicht fassen. Wir haben vor Stellung unseres Antrags Experten befragt, die uns einhellig bestätigt haben, dass er gut und dringend notwendig ist. Auch nach der Einbringung des Antrags in den Bundestag haben wir von Jägern- und Landwirtsseite durchgängig viel Zustimmung dafür erfahren. Obwohl wir den Kollegen im Ausschuss ausführlich dargelegt haben, dass es hier allein um die Verhinderung völlig unnötigen Leidens von Tieren geht, wurde unser Antrag von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.

Dabei sind die von dort vorgebrachten Begründungen in ihrem haarsträubenden Unsinn kaum noch in Worte zu fassen.

Die Regierungsparteien CDU und SPD meinen, die aktuelle Rechtslage sei zum Schutz der Tiere bereits klar genug und das Wolfmanagement in den Ländern ausreichend.

Hingegen war die FDP der Auffassung, in völliger Verkennung unseres gerade auf Änderung der Rechtslage gerichteten Antrags, dieser sei unzulässig, denn er verstoße gegen geltendes Recht. Jäger dürften außerhalb ihres eigenen Reviers Wild nicht erlegen und Weidetiere schon gar nicht.

Der Vertreter der Grünen, offensichtlich ein Großstadtmensch, der die Verhältnisse im ländlichen Raum nicht kennt, fragte sich, wo denn die ganzen ‚Freikorps‘ bewaffneter Jäger herkommen sollten, um die Tiere zu erlösen.

Und schließlich schwadronierte die Linke darüber, dass viel bedeutsamer als Wolfsrisse, die problematische Lage bei verletztem Wild im Straßenverkehr sei, wozu der Antrag aber gar nichts sage. Dass der AfD-Antrag auch darauf gerichtet war, gerade hier eine klare Rechtslage zum Schutz verletzter Wildtiere zu schaffen, übersah die Kollegin dabei geflissentlich. Ins Blaue hinein fantasierte sie sogar, der Antrag diene eigentlich dazu, Wölfe erlegen zu können.

Das zeigt mir erneut, dass die Altparteien-Fraktionen überhaupt nicht an der Sache interessiert sind, sondern lediglich eine politische Show zur Verdummung der Bürger betreiben.“

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