Pressemitteilung

Felser: Die verschärfte Düngeverordnung ist nicht vereinbar mit dem Grundgesetz

Berlin, 17. Juni 2020. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft wurde der Antrag der AfD-Bundestagsfraktion auf eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags.

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Felser, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, äußert sich dazu wie folgt:

„Die heimische Landwirtschaft wird durch die abermalige Verschärfung der Düngeverordnung unverhältnismäßig stark belastet. Die Produktionskosten werden teurer, ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Flächen darf nicht mehr bewirtschaftet werden und in vielen Gebieten muss sogar der Düngebedarf um 20 Prozent reduziert werden. Allein durch die Ertragsverluste werden den landwirtschaftlichen Betrieben jährliche Kosten von etwa 200 Millionen Euro entstehen. Insgesamt also eine starke Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Doch nicht nur das: Auch der Boden- und Gewässerschutz leidet durch die neuen Maßnahmen. Ohne eine bedarfsgerechte Düngung kommt es zum Humusabbau. Mittel- bis langfristig schadet die verschärfte Düngeverordnung also der Bodenfruchtbarkeit.

Wir haben aus diesen Gründen berechtigte Zweifel über die Vereinbarkeit der verschärften Düngeverordnung mit dem Grundgesetz, insbesondere bezüglich der im Artikel 12 garantierten Berufsausübungsfreiheit sowie der im Artikel 14 garantierten Eigentumsgarantie.

Für die Einreichung der abstrakten Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht müssen sich mindestens 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammenfinden. Es ist schade, dass wir heute nicht genügend Abgeordnete überzeugen konnten. Wir werden jedoch alles in unseren Kräften Stehende tun, um eine ausreichende Zahl von Abgeordneten der anderen Fraktionen davon zu überzeugen, sich unserer abstrakten Normenkontrollklage anzuschließen. Das ist leider der einzig verbleibende Weg, um großen Schaden von der heimischen Landwirtschaft und unserer Umwelt abzuwenden.“

 

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