Pressemitteilung

Gauland: Verfassungsgerichtsurteil zum BND gefährdet die Sicherheit Deutschlands

Berlin, 20. Mai 2020. Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland durch den BND als verfassungswidrig eingestuft. Der AfD-Fraktionsvorsitzende, Alexander Gauland, erklärt dazu:

„Das Verfassungsgericht nimmt hier eine höchst gewagte Interpretation des Grundgesetzes vor. Es versucht, den Geltungsbereich der deutschen Verfassung in seiner Urteilsbegründung auf die ganze Welt und alle Menschen auszudehnen.

Dieser fragwürdige Weltgeltungsanspruch des Verfassungsgerichts gefährdet im konkreten Fall elementar die Sicherheit Deutschlands.

Dem deutschen Auslandsnachrichtendienst wird hier ein wesentlicher Teil seiner nachrichtendienstlichen Betätigung untersagt. Das führt nicht nur dazu, dass der eigene Erkenntnisgewinn über Bedrohungslagen für Deutschland massiv eingeschränkt wird. Auch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit befreundeten Nachrichtendiensten wird so kaum mehr möglich sein.

Die Politik muss nun dringend die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass der BND auch in Zukunft noch seinen Auftrag für die Sicherheit Deutschlands erfüllen kann.“

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