Pressemitteilung
Gehrke: AfD-Bundestagsfraktion begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zu mehr Rechtssicherheit von Ärzten und Patienten bei Sterbehilfe
Berlin, 4. Juli 2019. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2019 zwei Ärzte freigesprochen. Sie hatten den Wunsch von Patientinnen nach einem Freitod respektiert und nach Eintritt der Bewusstlosigkeit keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet. Damit haben sie sich nicht wegen Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht, urteilte der Bundesgerichtshof.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Axel Gehrke begrüßte das Urteil:
„Es ist wichtig, dass Ärzte und Kranke in solch seltenen Sonderfällen nun mehr Rechtssicherheit haben.
Auch die zuständigen Ärztekammern sollten bei der Beurteilung, ob ärztliche Berufspflichten verletzt wurden, nun den ärztlichen Entscheidungsspielraum nicht wieder einschränken, sondern im Sinne des Bundesgerichtshofs handeln.
Das Verbot aktiver, insbesondere geschäftsmäßiger, Sterbehilfe bleibt davon aber unberührt bestehen. Und das ist auch richtig so.“
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