Pressemitteilung

Gereon Bollmann: Bundesverfassungsgericht unabhängig besetzen

Berlin, 10. Februar 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat unter seinem derzeitigen Präsidenten, Stephan Harbarth, allein im Jahr 2022 fast 100.000 Euro für externe Gutachten ausgegeben.

Wie die „Bild“-Zeitung jüngst meldete, wurden bisher unter Harbarths Amtsführung hohe Summen für externe Rechtsberater ausgegeben: 2022 95.808 Euro, 2021 und 2020 55.140 beziehungsweise 31.228 Euro.

Man begründete die Kostenexplosion damit, im Presserecht über keine hinreichende Expertise zu verfügen. Dabei ist pikant, dass die in einigen presserechtlichen Fällen beauftragte Kanzlei Dolde Mayden und Partner nicht auf Presserecht spezialisiert ist und dennoch allein für 2022 über 30.000 Euro für ihre Beratungstätigkeit erhielt. Aber auch für die Vertretung in eigenen Rechtsstreitigkeiten etwa mit „Bild“ oder dem „Tagesspiegel“ verfuhr man in besagter Manier.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann teilt dazu mit:

„Am obersten deutschen Gericht, dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht, sollte sich eigentlich höchste juristische Fachkompetenz bündeln. Man kann dies vor dem Hintergrund höchst fragwürdiger Entscheidungen der letzten Jahre mit Fug und Recht bezweifeln.

Man muss dem Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth hier zum einen vorwerfen, nicht die notwendige Kompetenz in seinem Richtergremium versammelt zu haben. Seinen Kollegen und ihm werden um die 65 wissenschaftliche Mitarbeiter – meist die richterliche Elite aus den entsendenden Landesjustizverwaltungen – zur Verfügung gestellt. Zum anderen ist viel bedenklicher, dass durch die Mitwirkung von Rechtsanwälten Einfluss genommen wird auf die Vorbereitung, Entscheidung und anschließende Begründung verfassungsrechtlich meist höchstkomplexer Fragestellungen.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist seit Jahren mehr und mehr ins Fahrwasser regierungsnaher Parteipolitik geraten und daher akut bedroht. Angesichts des jüngsten Skandals ist es höchste Zeit, der Forderung der AfD-Fraktion nach einer unabhängigen Besetzung des deutschen Höchstgerichts in einem transparenten, demokratischen Verfahren unter Ausschluss parteipolitischer Ränkespiele Nachdruck zu verleihen.“

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