Pressemitteilung

Glaser: Koalition will Negativzinsen nicht als steuerliche Verluste anerkennen

Berlin, 15. Januar 2020. Die Banken sehen sich mittlerweile auch in Deutschland gezwungen, die Folgelasten in Gestalt der „Negativzinsen“ zunehmend häufiger an ihre Kunden weiterzugeben.

Die heutige Sitzung des Finanzausschusses zu diesem Thema kommentiert Albrecht Glaser, Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt:

„Negativzinsen sind an sich ein Unding, aber die Politik muss angemessen mit dieser geldpolitischen Fehlentwicklung umgehen. Die Anerkennung von Negativzinsen als Verluste aus Kapitalvermögen ist steuersystematisch zwingend.

Ein darauf gerichteter Antrag im Finanzausschuss, eine entgegenstehende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung aufzugeben, ist ein elementares Gebot der Steuergerechtigkeit. Es bleibt daher unverständlich und muss als Verhöhnung der Steuerzahler bezeichnet werden, dass die Regierungsparteien sich dieser gebotenen Rechtsauffassung verweigern.“

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