Pressemitteilung

Glaser: Regierung verpatzt dritte Chance auf wirkungsvolle Corona-Steuerhilfen

Berlin, 23. Februar 2021. Die Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz hat die Positionierung der Alternative für Deutschland bestätigt. Hierzu äußert sich der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser:

„Eine Mehrheit der Sachverständigen präferiert nahezu alle Vorschläge, welche bereits im April 2020 im Antrag der AfD-Fraktion zum ersten Corona-Steuerhilfegesetz enthalten sind. Insbesondere wurde von zahlreichen der Sachverständigen ein erhöhter und bis 2018 ausgedehnter Verlustrücktrag, eine Verbesserung der Mindeststeuer beim Verlustvortrag sowie eine Ausweitung der reduzierten Umsatzsteuer auch auf Getränke favorisiert.

Wir fordern den unbeschränkten Verlustrücktrag bis 2018, den Verlustvortrag bei gleichzeitiger Aufhebung der Mindestbesteuerung, die Aufhebung der Zinsschranke, welche den Zinsabzug bei der Gewinnermittlung einschränkt, die Einführung des Verlustrücktrags bei der Gewerbeertragssteuer und die Ausdehnung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie von Speisen auch auf Getränke. Denn unsere Gastronomen leiden besonders unter dem dritten Lockdown.

Wiederholt fordern wir zudem die völlige Abschaffung des verfassungswidrigen Solidaritätszuschlags als Aufschlag zur regulären Unternehmensbesteuerung. Unsere gesetzgeberischen Vorschläge würden keine Steuerausfälle, sondern nur Stundungen der Steuern bewirken. Bedauerlicherweise hatten die Koalitionsfraktion und die kleinen Parteien diese in Zeiten von Corona dringend benötigten fiskalpolitischen Reformen jedoch im April letzten Jahres abgelehnt. Die Regierungskoalition fährt nun damit fort, den Rat der Verbände und der Wissenschaft zu ignorieren.

Die bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakete zeigen, dass die Regierung zwar bereit ist, den Bund hemmungslos zu verschulden, nicht jedoch zu einer den Unternehmen besonders nützlichen Fiskalpolitik. Sie haben nicht annähernd die angestrebten Wirkungen erzielt, um Unternehmen und Selbständige vor den ruinösen Folgen des Lockdowns zu schützen.

Damit ist eindeutig fachlich unterlegt, dass es sich dabei um einen koalitionsinternen politischen Konflikt handelt, der nichts mit der Entlastung der durch die Corona-Krise gebeutelten Wirtschaft zu tun hat.“

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