Pressemitteilung

Hemmelgarn: Wenn sich die GroKo und die Grünen umarmen

Berlin, 14. April 2020. Zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht und zum darin enthaltenen Mietenmoratorium erklärt Udo Hemmelgarn, AfD-Bundestagsabgeordneter und Obmann im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen:

„Im politischen Betrieb gibt es immer mal wieder Dinge, die einen dann doch sehr nachdenklich machen. Aktuell gilt das für das Mietenmoratorium der Bundesregierung, dessen Auswirkungen die Immobilienwirtschaft mittlerweile zu spüren beginnt.

In der Begründung des Mietenmoratoriums wird unter anderem ausgeführt, dass im Bereich der Wohnraummiete die durchschnittliche Mietbelastungsquote bei 29 Prozent liegen würde (BT-Drs. 19/18110). So weit, so richtig. Außerordentlich befremdlich ist es allerdings, dass sich der Gesetzentwurf in diesem Punkt auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Christian Kühn von den Grünen (19/17465) bezieht.

Der Entwurf des Gesetzes ist formal ein Entwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag – faktisch stammt er aus dem Bundesjustizministerium. Weshalb wird also Bezug genommen auf die Kleine Anfrage eines (angeblichen) Oppositionspolitikers? Das Ganze wirkt noch merkwürdiger, angesichts der Tatsache, dass man die Mietbelastungsquote auch ohne weiteres dem Mieten- und Wohngeldbericht 2018 der Bundesregierung (BT-Drs. 19/11750) hätte entnehmen können.

Am Ende bleibt das der AfD-Fraktion durchaus bekannte Problem, dass man nicht weiß, ob man es gerade mit der Regierungskoalition, den Grünen oder einer dubiosen politischen Einheitsfront zu tun hat. Kurz: Wer umarmt hier ideologisch wen?

Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sollten sich dabei ernsthaft die Frage stellen, ob sie tatsächlich noch Herren der Gesetzgebungsverfahren sind oder, ob sie nicht schon längst wie der Ochse am Nasenring, durch die politische Arena geführt werden.

Der aktuelle Fall ist einmal mehr Beispiel dafür, dass der Filz der Altparteien in den Gesetzgebungsverfahren letztendlich den Bürgern schadet.“

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