Pressemitteilung
Hess: Waffenrechtsverschärfung ist Ausdruck von politischem Aktionismus
Berlin, 13. Dezember 2019. Zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet worden ist, erklärt Martin Hess, stellvertretender Innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Polizeihauptkommissar a.D. mit 27 Jahren Diensterfahrung:
„Die Verschärfung des Waffenrechts ist Ausdruck von politischem Aktionismus. Das Verbot von Magazinen einer bestimmten Kapazität schafft nach übereinstimmender Aussage aller relevanten Experten kein Mehr an Sicherheit. Stattdessen werden Jäger und Sportschützen kriminalisiert und enteignet. Es entsteht ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand, der mit hohen Zusatzkosten für Waffenbesitzer, Behörden und Händler verbunden ist. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz stellt Legalwaffenbesitzer unter Generalverdacht, ohne dass dies erforderlich wäre. Denn bereits jetzt können die Verfassungsschutzämter ihre Erkenntnisse an die zuständigen Waffenbehörden übermitteln.
Die Einrichtung von Waffenverbotszonen, die auch ein Führungsverbot von Messern mit einer Klinge von über vier Zentimetern umfasst, führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Freiheitsrechten gesetzestreuer Bürger. Dabei lässt sich am Beispiel von Baden-Württemberg statistisch belegen, dass der Anstieg der Messerkriminalität nahezu vollständig durch Zuwanderer – also Asylbewerber, Flüchtlinge und illegale Migranten – verursacht ist. Die neuen Verbotszonen sind weder zielführend noch praktikabel. Die Polizei hat nicht genügend Personal, um solche Zonen wirksam und dauerhaft durchzusetzen. Wir brauchen keine Waffenverbotszonen. Wir brauchen endlich eine Kurskorrektur in der Migrationspolitik!“
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