Pressemitteilung

Huber: Kinderrechte im Grundgesetz – Union sollte Abstimmung im Bundestag freigeben

Berlin, 21. Februar 2020. Eine Petition, die auf die bereits erfolgte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aufmerksam macht, trifft auf wachsende Zustimmung. Seit Veröffentlichung auf der Seite des Petitionsdienstes des Bundestages fanden sich bereits etwa 13.000 Mitzeichner.

Auch in der CDU/CSU wächst die Kritik, weiterführende Kinderrechte aufzunehmen. Neben dem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus haben sich inzwischen mehrere Abgeordnete der Union ebenfalls ablehnend geäußert. Auch der Bundesarbeitskreis der Christlich-Demokratischen Juristen in der Union kommt in einem Gutachten zu einer ablehnenden Haltung.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber, Mitglied im Familienausschuss und bis vor kurzem Vorsitzender der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, fordert die Union auf, die Abstimmung im Bundestag zu dem Gesetzesentwurf freizugeben:

„Es handelt sich bei dem vorgelegten Gesetzentwurf um einen staatlichen Eingriff in die Rechte der Eltern und der Kinder. Hierbei besteht eine erhebliche Gefahr, dass der Staat sich in innerfamiliäre Angelegenheiten einmischt und Kinder gegen Eltern ausspielt. Eine solch weitreichende Entscheidung muss in einer Partei, die sich einst als konservativ verstanden hat, zumindest eine Gewissensentscheidung sein. Ich fordere die Unionsfraktion daher auf, den Fraktionszwang für diese Abstimmung zugunsten einer freien Abstimmung fallen zu lassen.“

Huber verweist mitunter auf den Leipziger Staatsrechtler Prof. Dr. Arnd Uhle, der den vorgelegten Antrag in einem Gastbeitrag in der FAZ am 04.12.2019 als trojanisches Pferd bezeichnete.

Link zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.nc.html

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