Pressemitteilung
Jacobi: Demokratie bedingt abwehrbereit – Debatte über Quotenwahlrecht offenbart fatale Schwächung des demokratischen Bewusstseins im Bundestag
Berlin, 22. Februar 2019. In der vergangenen Sitzungswoche hat die AfD-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien in den Bundestag eingebracht. Hintergrund ist die verbreitete Praxis von Parteien, die Aufstellung von Parlamentskandidaten unter Anwendung sogenannter Quoten vorzunehmen, und damit gegen wesentliche Grundsätze demokratischer Wahlen zu verstoßen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht vor, im Bundeswahlgesetz und im Parteiengesetz klarzustellen, dass Parteien demokratische Beteiligungsrechte nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung oder einer der anderen in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes genannten Eigenschaften vorenthalten dürfen.In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag sprachen sich alle anderen Fraktionen gegen eine solche Klarstellung aus und damit für die Fortsetzung dieser undemokratischen Praxis.
Der Abgeordnete Fabian Jacobi (AfD) kommentiert die Debatte so:
„Es war eine aufschlussreiche, vor allem aber erschreckende Stunde im Bundestag. Dass die drei offen sozialistischen Parteien im Parlament von ihren eigenen Verirrungen nicht würden ablassen wollen, war ja zu erwarten. Dass aber die anderen, nach eigenem Bekunden sich als bürgerlich verstehen wollenden Parteien das emsige Untergraben von Freiheit und Demokratie bestenfalls passiv hinnehmen, schlimmstenfalls gar unterstützen, das lässt für die Zukunft Übles befürchten. Die Debatte hat jedenfalls gezeigt, dass die AfD tatsächlich die einzige Partei ist, die der Zersetzung unserer Republik durch eine ebenso menschenverachtende wie demokratiefeindliche Quotenideologie konsequent entgegentritt.“
Der Gesetzentwurf und die Aufzeichnung der Debatte sind auf der Seite des Bundestags zu finden: https://dbtg.tv/fvid/7328772
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