Pressemitteilung

Kay Gottschalk: Das Inflationsausgleichsgesetz ist den Namen nicht wert

Berlin, 17. Oktober 2022. Die Stellungnahmen zur Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz, 20/3496) der Ampel-Koalition sprechen eine eindeutige Sprache, dass dieses Gesetz nicht die Inflation ausgleicht und viel zu spät wirken wird.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:

„Was wir seit Vorlage des Entwurfes zum Inflationsausgleichsgesetz sagen, konkretisieren nun auch die Stellungnahmen der Sachverständigen für die Öffentliche Anhörung. Die Ampel-Koalition versucht sich mit ihrem Gesetzentwurf als Gönner darzustellen, der den Steuerzahlern in Zeiten von zweistelliger Inflation großzügig Steuern erlässt. Die Wahrheit ist aber: Mit dem Gesetz wird kein Steuerzahler entlastet, sondern vielmehr wird lediglich der schwache Versuch unternommen, die heimlichen Steuererhöhungen (Kalte Progression) auszugleichen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird ein Ausgleich der Inflation in Höhe von 5,76 Prozent vorgeschlagen und dies auch erst ab 2023. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso einerseits für das Jahr 2022 rückwirkend der Grundfreibetrag angepasst werden konnte und dann dieser sogenannte Ausgleich erst ab dem nächsten Jahr gelten soll und das dann auch noch mit der schon jetzt sicheren Erkenntnis, dass die Inflation deutlich höher sein wird. Dieses sogenannte Inflationsausgleichsgesetz verdient den Namen nicht und für uns ist einmal mehr deutlich geworden, dass dieses ganze Thema nur vollständig mit einer automatischen Anpassung der Tarifeckwerte und aller weiteren Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz abgeräumt werden kann.“

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