Pressemitteilung

Kay Gottschalk: Entscheidung des BGH im Cum-Ex-Tagebuchstreit ist im Sinne der Öffentlichkeit

Berlin, 16. Mai 2023. Der Bundesgerichtshof hat im „Cum-Ex“-Tagebuchstreit um den Warburg-Banker Christian Olearius das Urteil des OLG in Hamburg aufgehoben. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Kay Gottschalk erklärt dazu:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Tagebuchstreit sehr. Hiermit wird das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und somit die Transparenz in wichtigen Fällen gestärkt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg war schon damals falsch und wurde ja nun entsprechend in der höheren Instanz aufgehoben.

Natürlich sind auch die Persönlichkeitsrechte ein sehr hohes Gut, die geschützt werden müssen. Aber in besonderen Fällen wiegt das Interesse der Allgemeinheit schwerer, zumal es sich gerade bei Cum-Ex nicht nur um ein kleines Problemchen handelt, sondern um einen waschechten Steuerskandal, der bis zum Bundeskanzler höchstpersönlich reicht.

Es ist weiterhin klar, dass der Bundeskanzler hier eindeutig nicht die ganze Wahrheit erzählt. Erst vor kurzem sind wieder neue Dokumente aufgetaucht, die an dessen Glaubwürdigkeit immer weiter zweifeln lassen. Es würde mich nicht wundern, wenn in der Zukunft immer mehr solcher Dokumente auftauchen, die am Ende klar und deutlich belegen, dass der Bundeskanzler Olaf Scholz gelogen hat.

Der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss wird hier auf jeden Fall eine wichtige Arbeit übernehmen und auf der politischen Ebene die notwendige Aufklärung betreiben. Als AfD-Fraktion werden wir alles Notwendige tun, damit die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes am Ende wissen, was die Wahrheit ist. Das Resultat wird sein, dass entweder die Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers wiederhergestellt wird oder aber, was aus meiner Sicht wahrscheinlicher ist, er wird der Lüge überführt und somit unhaltbar in seinem Amt.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge