Pressemitteilung

Keuter: Bundesregierung ignoriert beim Solidaritätszuschlag verfassungsrechtliche Einwände

Berlin, 16. März 2020. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter hat in einer Großen Anfrage (BT-Drucksache 19/13171) die Bundesregierung auf die ungleichmäßige Bemessungsgrundlage beim derzeitigen Solidaritätszuschlag und bei dessen teilweiser Erhaltung über das Jahr 2020 hinaus hingewiesen und nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Begünstigung gewerblicher Einkünfte und ausländischer Einkünfte im Vergleich zu (etwa) inländischen freiberuflichen oder nichtselbständigen Einkünften gefragt.

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die sieben ausführlich begründeten Fragen teilt Keuter mit:

„Die Antwort der Bundesregierung zu meiner Großen Anfrage zur Verfassungswidrigkeit des sogenannten Dauer-Solis ist eine große Enttäuschung.

Wenn die Bundesregierung sich mit der Beantwortung der AfD-Anfrage zu einem aktuellen steuerlichen Thema sechs Monate Zeit lässt, darf man doch eine wirkliche Auseinandersetzung mit den angeführten Aussagen des Bundesrechnungshofs (Bemerkungen 2008, BT-Drucksache 16/11000 vom 8.12.2008, Seiten 139 bis 140) und des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (vom 21.8.2013 Aktenzeichen 7 K 143/08; beim BVerfG anhängig unter dem Aktenzeichen 2 BvL 6/14) erwarten.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort überwiegend auf die ‚Begründung im Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995, BT-Drucksache 19/14103vom 16.10.2019‘ und darauf, dass man die ‚verfassungsrechtlichen Bedenken‘ nicht teile. Die These der Bundesregierung, gewerbliche und ausländische Einkünfte seien zu Recht nicht mit dem Solidaritätszuschlag zu belasten, ist falsch. Schließlich gilt im deutschen Steuerrecht das Welteinkommensprinzip aller in Deutschland lebenden Steuerpflichtigen und der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 GG, an den auch die Bundesregierung nach Artikel 1 Absatz 3 GG gebunden ist.

Die Bundesregierung verweigert erneut eine wirkliche inhaltliche Debatte mit der AfD-Bundestagsfraktion zu einem wichtigen steuerlichen Thema und dies zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger, die den Dauer-Soli zu zahlen haben“.

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