Pressemitteilung

Keuter/Bystron: Prüfantrag zu Strafanzeige gegen Thomas Haldenwang und Horst Seehofer wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt

Berlin, 10. März 2021. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter und Petr Bystron lassen sicherstellen, dass der Präsident des Verfassungsschutzes und der Bundesinnenminister ihren Dienstpflichten nachkommen, um mögliche Verantwortliche für Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht im Bundesamt für Verfassungsschutz zu belangen.

Pressemitteilungen vom 03.03.2021 zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall eingestuft haben. Dies verwundert, denn das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, es werde vorläufig zur AfD schweigen. Keuter fragt sich, wer sich hier nicht an die Weisungen gehalten hat und erklärt in diesem Zusammenhang:

„Die Weitergabe der Informationen an die Medien, dass man die AfD angeblich beobachte, ist unter Berücksichtigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Köln als ein grober Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zu werten. Der Straftatbestand des § 353b StGB dürfte mithin erfüllt sein. Hier ist umgehende Aufklärung geboten.“

Aus diesem Grund lassen Stefan Keuter und Petr Bystron in einem Prüfantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin feststellen, ob bereits von Thomas Haldenwang und/oder Host Seehofer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflichten eingereicht worden ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, stellen die beiden AfD-Abgeordneten in ihrem Antrag an die Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen beide Amtsträger aufgrund des Verdachtes der Strafvereitelung im Amt.

Stefan Keuter: „Wer die Verfassung schützen will, darf sich selbst nicht rechtswidrig verhalten. Die umgehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die dem Verfassungsschutz die Beobachtung der Partei untersagt hat, ist daher zu begrüßen.“

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