Pressemitteilung

Keuter: Parteizugehörigkeit der Mitarbeiter wird angeblich beim Bundesamt für Verfassungsschutz nicht erfasst

Berlin, 25. Oktober 2018. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter wollte nach dem Skandal um den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen von der Bundesregierung wissen, wie viele Beschäftigte des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Parteimitgliedschaft in der CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen, Linken oder der AfD verfügen.

„Die Antwort der Bundesregierung war nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht anders zu erwarten“, so Keuter. „Die Bundesregierung hüllt sich in Schweigen, in dem sie verlauten lässt, dass ihr keine Erkenntnisse über die Parteimitgliedschaften ihrer Mitarbeiter vorliegen würden, da diese nicht erfasst werden.“

Keuter: „Diese Auskunft ist nachweislich falsch. Selbst auf der Plattform Wikipedia lässt sich für jedermann entnehmen, dass Herr Maaßen CDU Mitglied ist. Darüber hinaus liegen mir aus meinem nahen Umfeld Berichte von einem Bewerber beim Bundesamt für Verfassungsschutz vor, der sehr wohl nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren zum Beginn der Sicherheitsüberprüfung nach seiner Parteimitgliedschaft befragt worden ist und nach der Nennung der AfD letztlich ohne Begründung nicht eingestellt wurde.“

Keuter sieht in diesem Gebaren einen groben Verstoß gegen unsere Verfassung. Gemäß Art. 3 Abs. 3 S.1 GG darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

„Die Praxis ist leider eine andere und dies können AfD-Mitglieder und Sympathisanten, die sich auf Stellen im öffentlichen Dienst beworben haben, in großer Zahl berichten“, erklärt Keuter.

Keuter fordert die Bundesregierung auf, sich wieder auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu begeben und niemanden wegen seiner politischen Anschauungen auszugrenzen.

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