Pressemitteilung

Maier: Experten kritisieren Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Maklerkosten beim Immobilienkauf

Berlin, 29. Januar 2020. Am 27. Januar fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt, mit dem die Bundesregierung versucht, die hohen Maklerkosten beim Immobilienkauf zu begrenzen.

In der gegenwärtigen Marktlage schlagen diese mit bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis vor allem bei den Käufern von Eigenheimen zu buche. Die Experten kritisieren den Entwurf als wenig wirksam für die Käufer und bürokratisch für die Makler. Auch wird kritisiert, dass die Bundesregierung den zweiten großen Treiber bei den Kaufnebenkosten, die Grunderwerbsteuer, nicht in den Blick nimmt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lothar Maier nimmt dazu Stellung:

„Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, soll er nach dem Willen der Regierung in Zukunft mindestens die Hälfte der Maklerkosten selbst tragen. Für flexible Regelungen, die die Lebenswirklichkeit abbilden, bleibt kein Raum. Eine wirksame Deckelung der hohen Maklerkosten für die Käufer enthält der Entwurf nicht. Die Experten kritisieren vielmehr zu Recht, dass die Regelung zur Umgehung einlädt, etwa in Form von Rückvergütungen (kickbacks). Damit wäre für die Käuferseite nichts gewonnen. Zugleich laufen die Makler wegen bürokratischer Überregulierung Gefahr, in bestimmten Fällen ganz ohne Vergütung arbeiten zu müssen. Rechtssicherheit sieht anders aus. Die AfD-Fraktion wird in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kaufnebenkosten effektiv senkt.“

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