Pressemitteilung
Maier: Fraktionen von CDU/CSU und SPD versagen beim Thema „Fixierungen“
Berlin, 9. Mai 2019. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 24.07.2018 festgestellt, dass eine im Rahmen einer Freiheitsentziehung angeordnete 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer einen eigenständigen Grundrechtseingriff darstellt, für den es einer eigenen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Der von der Bundesregierung zur Umsetzung beim Bundestag eingereichte Gesetzentwurf war am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier fasst das Ergebnis der Anhörung zusammen:
„Das Bundesverfassungsgericht hatte den Ländern Baden-Württemberg und Bayern aufgegeben, bis zum 30.06.2019 hinsichtlich der Anordnung von Fixierungen für diejenigen Rechtsbereiche, innerhalb derer seine Entscheidung ergangen war, verfassungsgemäße Zustände herzustellen. Die Regierungsfraktionen wollten wohl für alle Rechtsbereiche, in denen Fixierungen angeordnet werden könnten, und in denen die Gesetzgebungszuständigkeit beim Bund liegt, vor dem vorgenannten Datum verfassungskonforme Regelungen erlassen wissen.
Das ist gründlich misslungen. Die Experten ließen aber an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kein gutes Haar. Der Kritikpunkte sind es so viele, dass eine Einzelaufzählung gar nicht möglich erscheint; im Prinzip sollte der gesamte Gesetzesentwurf einer Revision unterzogen werden. Die Sachverständigen hatten dabei nicht nur Kritik geübt, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet – und das, obwohl einhellig moniert wurde, dass noch nicht einmal von einer einheitlichen Faktengrundlage ausgegangen werden kann; an einer solchen fehlt es eindeutig.
Normalerweise hätte zunächst einmal eine Datensammlung durchgeführt werden müssen, damit – wie ein Sachverständiger es ausdrückte – man weiß, worüber man überhaupt spricht. Die Regierungsfraktionen haben aber das Thema für die nächste Ausschusssitzung aufsetzen lassen; sehr wahrscheinlich soll der Gesetzentwurf noch vor dem 30.06.2019 ‚durchgepeitscht‘ werden. Man kann sich also darauf einstellen, dass eine gesetzliche Regelung kreiert wird, an welcher alsbald wiederum Nachbesserungen vorgenommen werden müssen.
Eine professionelle Rechtssetzung sieht anders aus. Die Regierungsfraktionen haben auf ganzer Linie versagt!“
Beitrag teilen