Pressemitteilung

Maier: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt zur Senkung der Nebenkosten beim Immobilienkauf

Berlin, 14. Februar 2020. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verteilung von Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt (BT Drs. 19/15827). Demnach dürfen die Kosten der Beauftragung eines Maklers nur zu maximal 50 Prozent vom Auftraggeber auf die andere Kaufvertragspartei umgelegt werden. Bevor der Makler seine Provision von der anderen Kaufvertragspartei einfordern kann, muss er nachweisen, dass sein Auftraggeber den auf ihn entfallenden Teil der Provision gezahlt hat.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lothar Maier sagt dazu:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine bürokratische Katastrophe. Der Makler läuft außerdem Gefahr, am Ende ohne Vergütung arbeiten zu müssen. Die AfD-Fraktion hat eine Sachverständigen-Anhörung im Bundestag zu diesem Thema zum Anlass genommen, einen besseren Gesetzentwurf einzubringen (BT Drs. 19/17120).

Unser Entwurf gewährleistet Vertragsfreiheit und volle Transparenz, weil die Verteilung der Maklerkosten im notariellen Kaufvertrag beurkundet sein muss. Wir machen Schluss damit, dass der Käufer auf übernommene Maklerkosten noch zusätzlich die Grunderwerbsteuer zahlen muss. Die Käufer können sich freuen, denn unser Entwurf senkt die Nebenkosten beim Immobilienkauf.“

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