Maier: Koalitionsentwurf zur Reform des § 219 a StGB ist ein Irrweg!

Maier: Koalitionsentwurf zur Reform des § 219 a StGB ist ein Irrweg!

Berlin, 19. Februar 2019. Am 18.02.2019 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition betreffend eine Änderung der Strafvorschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ (§ 219 a StGB) statt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, zugleich Obmann im Rechtsausschuss, nahm an der Anhörung teil; er stellt als Ergebnis fest:

„Die Anhörung der Sachverständigen hat die Vorbehalte der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den von der Koalition aus CDU/CSU und SPD bzw. der Bundesregierung vorgelegten Kompromissvorschlag bestätigt. Demnach soll straffrei bleiben, wenn ein Arzt öffentlich lediglich darüber informiert, dass er nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, oder auf Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, einer Ärztekammer o. ä. hinweist. Ferner soll bei der Bundesärztekammer eine Liste über Ärzte, die solche Abbrüche vornehmen, hinterlegt und geführt werden.

Aus dem Kreise der Sachverständigen wurde bestätigt, dass damit ein „Fuß in die Tür“ zur Ausweitung der Fälle von Straflosigkeit bei Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht würde. Das austarierte System der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch gerät damit in Gefahr. Die Grenze zwischen noch straffreier und schon strafbarer Auskunftserteilung würde verwischt werden und ist somit fließend. Das Vorhalten einer Liste von Ärzten, die Abbrüche vornehmen, stellt keinen Informationsgewinn dar.

Als Fazit kann, nein muss gezogen werden, dass die bisherige Rechtslage allemal besser ist als das, was uns seitens der Regierung und der Regierungskoalition vorgelegt wurde. Die AfD wird einen solchen Irrweg nicht mitgehen!“

Das Thema ist Gegenstand der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am kommenden Mittwoch.

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