Pressemitteilung

Malte Kaufmann: Bundesregierung erhöht bürokratische Last für die Landwirtschaft dramatisch

Berlin, 30. Mai 2024. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter Federführung des Abgeordneten Malte Kaufmann (Drucksache 20/11344) geht hervor, dass die Bundesregierung die mehrfach versprochene „One in, one out“-Regelung nicht umsetzt.

Der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Malte Kaufmann, erklärt dazu:

„Die im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarte ,konsequente Fortsetzung der ressortübergreifenden‘ ,One in, one out‘-Regelung entpuppt sich als ein leeres Lippenbekenntnis und eine Farce der Bundesregierung. In neun Jahren von 2014 bis 2023 wurden 208 bundesrechtliche Vorgaben betreffend den Wirtschaftszweig „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ eingeführt und nur 22 abgeschafft. Allein in den Berichtsjahren 2021 bis 2023 wurden 77 bundesrechtliche Vorgaben den gleichen Wirtschaftszweig betreffend eingeführt und nur 3 abgeschafft. Der Bürokratiekostenindex für den Wirtschaftsabschnitt ,Land- und Forstwirtschaft, Fischerei‘ ist bis Ende 2023 auf einen Wert von ungefähr 156 Indexpunkten angestiegen.

In den hier aufgeführten Zahlen werden die EU-Vorgaben und -Richtlinien nicht einmal berücksichtigt. Diese verursachen eine zusätzliche bürokratische Belastung für die Landwirtschaft. Die Ausgaben für Bürokratiekosten sowohl für die Unternehmen als auch die Verwaltungskosten der Behörden bei der Vergabe von EU-Fördermitteln dürften zig Millionen Euro erreichen. Durch eine Neuausrichtung der EU-Fördervergaben könnte der unverhältnismäßige bürokratische Mehraufwand vermieden werden. Die Einsparung des EU-bedingten Mehraufwands um 70 Prozent hat der Rechnungshof Baden-Württemberg bereits 2015 angemahnt. Statt Bürokratie abzubauen, hat die Bundesregierung die bürokratische Last für die Unternehmen massiv erhöht – mit dramatischen Folgen für die deutsche Landwirtschaft.“

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