Pressemitteilung

Michael Kaufmann: Briefwahl sollte die Ausnahme bleiben

Berlin, 30. September 2023. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hat in einer aktuellen Studie Vor- und Nachteile elektronischer Wahlen (E-Voting) untersucht. Die elektronische Stimmabgabe wurde dabei auch mit Urnen- und Briefwahl verglichen. Der forschungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Kaufmann, teilt dazu mit:

„Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Wahlgeheimnis und die Freiheit der Wahl bei der Urnenwahl besser als bei der Briefwahl geschützt sind. Bei Letzterer können die Wahlvorstände die Wahrung von Geheimheit und Freiheit nicht überwachen. Laut Studie besteht das Risiko, dass Briefwähler von Dritten beeinflusst oder erpresst werden könnten sowie die Möglichkeit des Stimmenkaufs. Auch das unbefugte Öffnen von Wahlbriefen sei nicht generell auszuschließen. Möglicherweise wahlentscheidende Ereignisse, die erst kurz vor dem Wahltermin eintreten, kann der Briefwähler nicht mehr berücksichtigen. Trotz der genannten Einschränkungen wichtiger Wahlgrundsätze nutzten bei den Bundestagswahlen 2017 28,6 Prozent der Wähler, 2021 sogar 47,3 Prozent dieses Wahlverfahren. Der Wähler muss sich dessen bewusst sein, dass nur die Urnenwahl im Wahllokal ,erste Wahl‘ ist. Der Bürger als Souverän darf sich dieses sein Königsrecht nicht einschränken lassen.“

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