Pressemitteilung

Podolay: Deutschland sollte sich bei PCR-Tests an WHO-Empfehlung halten

Berlin, 5. April 2021. Zu zwei Gerichtsentscheidungen in Österreich und Belgien im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Paul Podolay, mit:

„Unsere Nachbarn haben mit brisanten Gerichtsurteilen im Maßnahmen-Dschungel aufgeräumt. Das Urteil des Wiener Gerichts, ist absolut zu begrüßen. Das Verbot einer Corona-Demonstration ist laut Urteil zu Unrecht erfolgt, da die Corona-Falldefinition des österreichischen Gesundheitsministeriums nicht den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entspricht.

Leider hält man sich auch in Deutschland bisher nicht an die WHO-Empfehlung, nach einem positiven PCR-Test eine ärztliche Diagnose hinzuzuziehen, um einen eindeutigen Covid-19-Fall festzustellen. Wissenschaftliche Standards scheinen nur dann zu gelten, wenn sie die willkürlichen Maßnahmen der Regierung unterstützen.

Aber auch unsere belgischen Nachbarn haben neue Töne angeschlagen: Belgien muss nach einem Gerichtsurteil innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zurücknehmen, oder ein neues Gesetz einbringen, da die Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage vollzogen wurden.

Es bleibt zu hoffen, dass auch deutsche Verwaltungsgerichte und das Verfassungsgericht zu ähnlichen Erkenntnissen gelangen und die verfehlte Politik zur Rechenschaft ziehen.“

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