Pressemitteilung

Protschka: Verschärfung der Düngeverordnung ist unverantwortlich

Berlin, 6. März 2020.  Der Antrag der AfD-Fraktion „Landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen“ (Bundestagsdrucksache 19/14071) wurde heute im Deutschen Bundestag abgelehnt. Der Agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Dass die Bundesregierung die Düngeverordnung nach der umfangreichen Novelle im Jahr 2017 nun abermals verschärfen möchte, ist unverantwortlich und bedroht zehntausende bäuerliche Existenzen. Die Bundesregierung macht es sich dabei besonders einfach, indem sie darauf verweist, dass eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung alternativlos sei. Schließlich sei es der Wunsch Brüssels und Deutschland sei 2018 wegen Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden.

Die Bundesregierung misst die Nitratgehalte seit 1996 mit einem statistisch nicht validen und nicht repräsentativen Messnetz. Der Großteil der Messstellen liegt in besonders nitratbelasteten Gebieten. Es wurden also jahrelang völlig überhöhte Nitratgehalte nach Brüssel gemeldet. Kein Wunder, dass die EU zu dem Eindruck gelangte, dass Deutschland ein Nitratproblem habe.

Die 2017 novellierte Düngeverordnung war aber nicht Bestandteil des Vertragsverletzungsverfahrens. Vor weiteren Verschärfungen sollte doch zumindest geprüft werden, ob sich die Nitratgehalte nach 2017 positiv verändert haben oder nicht.

In unserem Antrag haben wir genau diese Überprüfung gefordert. Alles andere wäre unverantwortlich und unseriös. Insbesondere weil so viele bäuerliche Existenzen durch eine erneute Verschärfung bedroht sind.“

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