Pressemitteilung

Protschka: Werkvertrag-Verbot in der Fleischbranche könnte verheerende Folgen haben

Berlin, 29. Juli 2020. Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2021 darf in der Fleischwirtschaft für Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden.

Mit Ausnahme von Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten, ist der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern damit künftig nicht mehr zulässig. Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner (CDU), begründet diesen Schritt damit, dass dadurch einer weiteren Zentralisierung der Schlachtbranche verhindert werden soll und das regionale Fleischerhandwerk unterstützt wird.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Jahrzehntelang wurde die Konzentration in der Fleischbranche von den Altparteien gefördert und bei den Arbeitsbedingungen weggeschaut. Jetzt versucht die Bundesregierung diese öffentlich gewordenen Versäumnisse durch pauschale Verbotspolitik rückgängig zu machen. Das wird so aber nicht funktionieren.

Die kleineren regionalen Schlachtereien sind deshalb verschwunden, weil die heimische Fleischbranche mit den niedrigen Weltmarktpreisen konkurrieren muss und die bürokratischen Auflagen der strengen EU-Hygieneverordnung nicht wettbewerbsfähig erfüllen kann. Das nun im Bundeskabinett verabschiedete Werkvertrag-Verbot ändert nichts an diesen Ursachen.

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf die heimische Viehhaltung und die Schlachtbranche so groß sein werden, dass es zu einer Verlagerung ins Ausland kommen wird. Die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze gehen dann auch verloren. Das muss unbedingt verhindert werden.

Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, das Arbeitsschutzkontrollgesetz nochmal grundlegend zu überarbeiten und vorab eine Folgenabschätzung für die heimische Fleischbranche durchzuführen. In der jetzigen Form erweckt das Gesetz leider einen allzu populistischen Eindruck. Die Folgen für unsere Versorgungssicherheit mit Fleisch sowie für die heimische Nutztierhaltung könnten jedoch verheerend sein.“

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