Pressemitteilung

René Springer/Martin Reichardt: Familien stärker als bisher entlasten

Berlin, 25. Mai 2022. Das Bundesverfassungsgericht hat es für grundgesetzwidrig erklärt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber muss nun die Beiträge nach der Kinderzahl staffeln.

Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Die AfD-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Wer Kinder zur Welt bringt, leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme. Daher muss es das Ziel sein, Familien wesentlich stärker als bisher zu entlasten. Eine Entlastung allein bei der Pflegeversicherung reicht hier allerdings nicht aus. Deutschland braucht eine grundlegende Korrektur hin zu einer aktivierenden Familienpolitik.“

Dazu ergänzt der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt:

„Wir brauchen keine Gleichstellungs- und Queerbeauftragten, sondern Familienbeauftragte. Familien müssen auch steuerlich entlastet werden. Unser Vorschlag zur Einführung eines Familiensplittings und höhere Kinderfreibeträge liegt seit langem auf dem Tisch. Für die ersten drei Lebensjahre wollen wir ein Betreuungsgeld für Eltern oder Großeltern einführen. Der Wiedereinstieg von Eltern nach der Babypause soll vereinfacht werden, indem nach Kinderzahl gestaffelte Lohnsubventionen an die Arbeitgeber gezahlt werden. Wohnraum für Familien soll über bessere KfW-Konditionen gefördert werden. Und wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel im Grundgesetz festschreiben.“

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