Pressemitteilung

Reusch: Allein die AfD-Fraktion setzt sich für einen effektiven Schutz der Interessen israelischer Staatsbürger ein

Berlin, 30. Januar 2020. Ende 2017 wies das Landgericht Frankfurt eine Klage eines israelischen Staatsbürgers, der wegen Nichtbeförderung durch eine kuwaitische Fluggesellschaft Ansprüche auf Beförderung und auf Entschädigung geltend gemacht hatte, ab – und zwar mit der erstaunlichen Begründung, dass es der Fluggesellschaft aus rechtlichen Gründen unmöglich sei, einen israelischen Staatsbürger zu befördern.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch erklärt hierzu:

„Nach Ansicht des Landgerichts führe allein die Existenz des kuwaitischen ‚Einheitsgesetz zum Israel-Boykott‘ dazu, dass aufgrund der in diesem Gesetz angedrohten Sanktionen der Fluggesellschaft die Beförderung von israelischen Staatsangehörigen nicht zumutbar sei. Eine Entschädigung sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorsehe.

Wenn die kuwaitische Fluggesellschaft die Nichtbeförderung von Fluggästen nicht an der Rasse, der Religion oder der ethnischen Herkunft, sondern an der Staatsangehörigkeit festmacht, liegt derzeit tatsächlich eine Gesetzeslücke vor – obwohl allen klar sein dürfte, dass das Verbot der Beförderung von israelischen Staatsangehörigen durch eine Fluggesellschaft aus der arabisch-islamischen Welt sich vor allem gegen Menschen jüdischen Glaubens richtet.

Diese Diskriminierung kann nicht länger geduldet werden. Bemerkenswerterweise haben die anderen Parteien, obwohl seit dem genannten Urteil gut mehr als ein Jahr vergangen ist, es nicht für nötig befunden, zum Schutz israelischer Staatsangehöriger und vor allem von jüdischen Mitmenschen geeignete Maßnahmen anzustoßen oder von der Bundesregierung einzufordern.

Die Fraktion der Alternative für Deutschland reicht daher heute einen Antrag beim Deutschen Bundestag ein, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die geeigneten gesetzlichen und diplomatischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass baldmöglichst die Diskriminierung von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit ein Ende findet. Wir werden sehen, ob und wenn, inwieweit die anderen Fraktionen diesen elementar wichtigen Antrag unterstützen werden. Für die AfD-Fraktion ist der Schutz der Interessen israelischer Staatsbürger überall auf der Welt kein Lippenbekenntnis – wir setzen uns mit entsprechendem Engagement dafür ein.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge