Pressemitteilung

Reusch: Darlehen für Handwerk und Mittelstand stunden

Berlin, 23. März 2020. Die Bundesregierung plant ein Gesetzespaket zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Demnach sollen Zins- und Tilgungsleistungen auf Kredite bis 30. September 2020 gestundet werden. Darlehenskündigungen wegen Zahlungsverzugs sollen in dieser Zeit ausgeschlossen sein. Allerdings sollen nach dem Willen der Bundesregierung nur Verbraucher in den Genuss dieser Regelung kommen.

Dazu teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutsche Bundestag, Roman Reusch, mit:

„Die AfD-Fraktion fordert, dass auch Handwerker, Einzelhändler, Dienstleistungsunternehmen und Mittelständler in diese Regelung einbezogen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und Motor der Beschäftigung.

Viele Unternehmen haben ihre Betriebsausstattung mit Krediten finanziert. In der gegenwärtigen Situation brechen die Umsätze weg. Bleiben die Kreditverpflichtungen bestehen, droht vielen Unternehmen die Insolvenz.

Die Verbraucher haben nichts von einer Stundung ihrer Konsumentenkredite, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Deshalb muss ein sinnvolles Gesamtpaket die kleinen und mittleren Unternehmen einbeziehen. Diese Forderung haben wir gestern der Justizministerin mitgeteilt.“

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