Pressemitteilung

Reusch: Gesetzentwurf zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ enthält Vielzahl von Schwachstellen

Berlin, 12. März 2020. Am Donnerstag fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfes zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, von manchen auch verkürzend „Kampf gegen Hass und Hetze“ genannt, statt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt dazu:

„Schon der offizielle Titel des Gesetzentwurfs dürfte so manche Stirn in Falten legen: ‚Rechtsextremismus‘ wird in einem Atemzug genannt mit ‚Hasskriminalität‘. Dabei dürfte es doch allgemein bekannt sein, dass ‚Hass und Hetze‘ ubiquitär, also allgegenwärtig und überall verbreitet sind – man denke nur an Rivalitäten unter Fußballfans oder auch an Auseinandersetzungen zwischen Familien oder innerhalb einer Familie. Warum der Begriff des Rechtsextremismus gleichwertig danebengestellt wird, erschließt sich nicht ohne weiteres; offensichtlich soll hier wieder einmal politisch ‚ein Zeichen gesetzt‘ werden.

Der Gesetzentwurf enthält – neben einigen teils sinnvollen, teils vertretbaren Änderungen strafrechtlicher Vorschriften – in seinem zentralen Anliegen mehrere Schwachstellen. So soll eine Anzeigepflicht für bereits begangene Straftaten wie Beleidigungsdelikte oder Fälle der Bedrohung konstituiert werden, eine Pflicht, die es sonst im deutschen Recht nicht gibt, nicht einmal für Mord und Totschlag – ein Wertungswiderspruch, den mir bislang niemand auflösen konnte. Die Beurteilung, ob strafbares Verhalten vorliegt oder nicht, wird Privaten überlassen – und diejenigen werden in Zweifelsfällen sich eher FÜR eine Anzeigenerstattung entscheiden, als sich dem Vorwurf eines pflichtwidrigen Unterlassens aussetzen zu lassen. Für die Bearbeitung dieser Anzeigen soll das Bundeskriminalamt zuständig sein; hoch qualifizierte Kriminalbeamte sollen also nicht mehr Schwerstkriminalität und internationalen Terrorismus bekämpfen, sondern Beleidigungen und Bedrohungen – ebenfalls eine Schieflage. Ungeklärt ist auch, wo die zusätzlichen Beschäftigten des BKA untergebracht werden sollen – vielleicht ist in den weiten Räumen der Normannenstraße noch Platz.

Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Schwachstellen und Widersprüchen; der zu erwartenden Anhörung von Sachverständigen in der Ausschussarbeit darf man also gespannt entgegensehen.“

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