Pressemitteilung

Reusch: Keine Errichtung eines EU-Einheitsstaates mittels Vereinheitlichung von Verfahrensordnungen!

Berlin, 15. Januar 2020. In der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am Mittwoch stellte sich die EU-Generalstaatsanwältin, Laura Codruța Kövesi, zunächst vor und anschließend den Fragen der Abgeordneten.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt im Ruhestand, erklärt dazu:

„Frau Kövesi wurde – übrigens gegen den Willen ihres Heimatlandes Rumänien – 2019 an die Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft berufen; diese soll ab 2021 Straftaten zum Nachteil von finanziellen Interessen der Europäischen Union verfolgen. Was zunächst vernünftig klingt – Straftaten gegen die Interessen der Union sollten auch auf Unionsebene verfolgt werden können – hat aber einen gewaltigen Pferdefuß: Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat seine eigene Strafverfahrensvorschriften, die – bei allem Bestreben um Angleichung in den letzten Jahren – zum Teil noch erhebliche Unterschiede aufweisen.

So war es wenig verwunderlich, dass Frau Kövesi sich bei Ihrer Vorstellung für vereinheitlichte Normen zur Strafverfolgung und vor allem für eine einheitliche, natürlich ‚europäische‘ Prozessordnung aussprach. Hier habe ich ausgesprochene Bedenken: Zum einen droht uns bei einer Überstülpung einer ‚Europäischen Strafprozessordnung‘ ein Verlust an Standards, welche die derzeit in Deutschland gültige Strafprozessordnung als ein System austarierter Rechte und Eingriffsmöglichkeiten kennzeichnet. Zum anderen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier nicht so sehr um die Verbesserung der Strafverfolgung, sondern eher um ein Vorantreiben des Projekts ‚Europäischer Einheitsstaat‘ geht.

Ganz gruselig wird es, wenn man an mögliche Weiterungen denkt: Nach derselben Rechtsgrundlage, wonach die Europäische Staatsanwaltschaft demnächst für die Verfolgung von oben genannten Straftaten zuständig sein soll, kann ebendiese Zuständigkeit auch noch ausgeweitet werden auf die ‚Bekämpfung der schweren Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension‘ – was auch immer man aus Sicht der EU darunter verstehen mag. Ist der Grundstein erst einmal gelegt, bleibt am Ende von der nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Strafrechtspflege nichts mehr übrig.

Die Fraktion der Alternative für Deutschland spricht sich daher eindeutig gegen die Schaffung eines Zentralstaates durch die Hintertür mittels einer ‚Vereinheitlichung der Strafverfolgung‘ aus.“

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