Pressemitteilung

Seitz: Die Debatte über ein Paritätsgesetz ist beendet

Berlin, 23. Oktober 2020. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat das dortige Paritätsgesetz für rechtswidrig erklärt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz erklärt hierzu:

„Das Brandenburger Urteil zum Paritätsgesetz zeigt die Rechtswidrigkeit der experimentellen Gesetzgebung. Schon die Verfassungsrichter in Thüringen haben gezeigt, dass Ideologie kein Maßstab für unser Rechtssystem ist. Trotzdem wagen es die regierenden Parteien immer wieder, massiv in das Wahlrecht einzugreifen.

Das Gericht hat die Grundhaltung der AfD bestätigt. Nachdem ein Paritätsgesetz nun im zweiten Bundesland gescheitert ist, fordern wir bundesweit das Ende der ideologischen Experimente. Jeder weitere Versuch, per Quote eine Geschlechter-Parität einzuführen, unterhöhlt unsere Rechtsordnung. Wer gute Gesetze im Sinne der Verfassung macht, muss die Gerichte nicht fürchten. Die AfD tritt auf allen Ebenen für den Erhalt der freien, gleichen und geheimen Wahl ein.“

Thomas Seitz ist Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und Abgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr.

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