Pressemitteilung

Spangenberg: Kritik am MDK-Reformgesetz

Berlin, 27. September 2019. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz für bessere und unabhängige Prüfungen – MDK-Reformgesetz“ sprach am 26.09.2019 der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg.

Er stellte in seinem Redebeitrag fest, dass die Krankenkassen als Vertragspartner der Krankenhäuser durchaus das Recht haben, die eingereichten Rechnungen zu prüfen. Daran ändere auch der Wechsel der Rechtsform des MDK nichts, auch nicht seine Umbenennung.

Spangenberg erklärte: „Die einzigen Auftraggeber des MDK sind und bleiben die Krankenkassen. Wenn mehr Prüfungen mehr falsche Abrechnungen ergeben, ist es unlogisch, die Prüfmenge zu reduzieren. Eine versteckte Finanzierung der Krankenhäuser durch Beiträge der Versicherten kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Ziel sollte es sein, über eine Konkretisierung der Abrechnungsmodalitäten nachzudenken oder sogar eine Abschaffung des DRG-Systems.

Der MDK hat festgestellt, dass die Vertragspartner der Krankenkassen nicht ganz sauber gearbeitet hatten. So wurden in 2018 Rückzahlungen von Vergütungen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro von den Krankenhäusern festgestellt.

Nicht nachvollziehbar ist es, dass mit dem Ausschluss, Forderungen aufrechnen zu dürfen, gegen den Paragrafen 387 BGB verstoßen wird. Selbstverständlich muss eine Aufrechnung möglich sein. Kurios ist auch die Aussage, dass der MDK seinen Vertragspartnern Anreize geben soll, damit diese regelkonform, sprich eine korrekte Abrechnung durchführen.“

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