Pressemitteilung

Springer: Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von EU-Ausländern, die Hartz 4 beziehen – Bundesregierung offenbart völlige Ahnungslosigkeit

Berlin, 11. April 2018. Seit 2010 haben sich die Zahlungen für im Ausland lebende Kinder von EU-Ausländern fast verzehnfacht. 343 Millionen Euro Kindergeld überweist Deutschland im Jahr auf ausländische Konten. Diese Zahl musste die Bundesregierung auf die Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, einräumen.

Nach diversen Medienberichten hat sich unter Osteuropäern, insbesondere Rumänen und Bulgaren, eine neue Betrugsmasche verbreitet. Danach gehen EU-Ausländer in Deutschland Scheinbeschäftigungen mit geringsten Löhnen ein, nur um dann mit Hartz 4 – Leistungen aufzustocken. Dieser Sozialbetrug soll von kriminellen Banden in großem Stil organisiert werden.

In einer Frage an die Bundesregierung wollte der Abgeordnete René Springer nun wissen, wie viele kindergeldberechtige EU-Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, Leistungen nach dem SGB II oder sonstige Sozialleistungen bezogen haben. Die Bundesregierung teilte mit, dass ihr dazu „keine Erkenntnisse vorliegen“.

René Springer dazu: „Ich bin schockiert über die Antwort der Bundesregierung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass tatsächlich keine Zahlen darüber erhoben werden, welche EU-Ausländer Kindergeld für im Ausland lebende Kinder und gleichzeitig deutsche Sozialleistungen beziehen. Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen sehr wohl im Sozialministerium vorliegen, sie aber weder der AfD-Fraktion noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ich werde darauf drängen, umgehend belastbares Zahlenmaterial zu bekommen. Und dann müssen wir daran arbeiten, dieses Schlupfloch im deutschen Sozialsystem zu schließen. Es darf nur derjenige EU-Ausländer hier arbeiten, der von seinem Lohn auch leben kann. Wenn das nicht der Fall ist, darf er vom deutschen Steuerzahler nicht doppelt subventioniert werden – über das Kindergeld für seine im Ausland lebenden Kinder und über deutsche Sozialleistungen.“

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