Pressemitteilung

Stephan Brandner: AfD-Fraktion fordert Prüfungsverfahren gegen Faeser wegen rechtswidriger Twitterkonto-Parteispende

Berlin, 6. Juli 2023. Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Brandner fordert in einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die Wiederaufnahme des Prüfungsverfahrens gegen die Bundesinnenministerin und hessische SPD-Spitzenkandidatin Nancy Faeser wegen einer rechtswidrig erlangten Parteienspende und deren fehlender unmittelbarer Weiterleitung bei Umwidmung ihres Twitter-Auftritts.

Hintergrund ist die Ankündigung Faesers nach ihrer Nominierung zur SPD-Spitzenkandidatin in Hessen, ihr persönliches Twitterkonto nicht mehr von ihrem Ministerium betreuen zu lassen, um es auch für ihre Wahlkampfaktivitäten zu nutzen. Während des offiziellen Betriebs durch das Ministerium hat Faesers Twitterauftritt mehr als 70.000 Follower hinzugewonnen. Das entspricht nach Brandners Berechnungen einem geldwerten Vorteil von mehreren tausend Euro zugunsten des von Faeser geführten SPD-Landesverbands Hessen.

Stephan Brandner begründet die Forderung der AfD-Fraktion nach Einleitung eines Prüfungsverfahrens, das die Bundestagsverwaltung im März noch abgelehnt hatte:

„Mehrere Mitarbeiter des Innenministeriums waren auf Steuerzahlerkosten über ein Jahr damit beschäftigt, den erst privaten, dann ministeriellen und nun wieder privaten Twitterauftritt der SPD-Politikerin Nancy Faeser zu betreuen und auszubauen. Die fortgesetzte parteipolitische Nutzung des Twitterkontos von Frau Faeser ist gleichbedeutend mit der Annahme des geldwerten Vorteils als Parteispende. Das Parteiengesetz verbietet, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften anzunehmen, und verlangt die unverzügliche Weiterleitung rechtswidrig erlangter Spenden an die Bundestagsverwaltung.

Die Bundestagspräsidentin, die ja ebenfalls der SPD angehört, muss das Prüfungsverfahren nun unverzüglich ernsthaft betreiben, um jeden Verdacht einer parteipolitisch motivierten Vorzugsbehandlung zu vermeiden. Das Parteiengesetz gilt für alle; auch eine Regierungspartei steht nicht über dem Gesetz.“

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