Pressemitteilung

Thomas Seitz: Ampel-Vorschlag zur Wahlwiederholung erschüttert das Vertrauen der Bürger in die Demokratie

Berlin, 5. Oktober 2022. Zum Vorschlag der Bundesregierung zur Wahlwiederholung in nur rund 300 Berliner Stimmbezirken erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und Vertreter der AfD-Fraktion im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, Thomas Seitz:

„Die Fraktion der Alternative für Deutschland hält im Hinblick auf die mündliche Verhandlung vor dem Berliner Landesverfassungsgericht zur Wahl zum Abgeordnetenhaus eine Wiederholung der Bundestagswahl in zumindest sechs der zwölf Wahlkreise in Berlin für zwingend erforderlich und schließt sich insoweit dem Antrag des Bundeswahlleiters an. Dass nunmehr die Ampel – trotz der eindeutigen Positionierung des Landesverfassungsgerichts Berlin und des Einspruchs des Bundeswahlleiters – die Wiederholung der Bundestagswahl in nur 300 Wahlbezirken beschränkt auf die Zweitstimmenwahl durchführen will, ist für diese Regierung bezeichnend und macht deutlich, dass die demokratische Legitimation der Regierung für sie keinen Wert zu haben scheint. Die Regierungskoalition will jetzt sogar in noch weniger Bezirken nachwählen lassen als in ihrem ersten Vorschlag, der eine Wahlwiederholung in immerhin 440 Wahlbezirken vorgesehen hatte. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Bundeswahlleiter Einspruch gegen eine Wahl eingelegt.

Gleichwohl will die Regierungskoalition hiervon nichts wissen. Die Kontamination der Wahl mit dem unwiderlegbaren Verdacht der Fehlerhaftigkeit ist so schwerwiegend, dass für die Annahme eines legitimen Bestandsinteresses der dort gewählten Abgeordneten keinerlei Raum verbleibt. Der aktuelle Vorschlag der Koalition beschädigt die Demokratie schwer und erschüttert das Vertrauen der Bürger in die Demokratie nachhaltig. Das Wahlprüfungsverfahren muss als logische Folge zwingend darin reformiert werden, dass der Bundestag nicht länger als ‚Richter in eigener Sache‘ tätig werden darf und die Wahlprüfung vollständig durch unabhängige Gerichte erfolgen muss.“

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