Pressemitteilung

Thomas Seitz: Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Berlin, 15. Juli 2022. Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten Maskenaffäre die bayerischen CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die Millionenprovisionen für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken erhalten haben, vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Die „missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite ist nach aktueller Rechtslage straflos“ (Zitat aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München). Dies stünde erkennbar in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden, so auch schon das OLG.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, teilt dazu mit:

„Dass nunmehr die Ampel die Verschärfung des Straftatbestandes ankündigt, erscheint mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die bereits im November 2021 getroffen worden war, wenig überzeugend. Wir haben als AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag dieses Problem längst durch Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgegriffen (Drs. 20/2777). Die anderen Fraktionen müssen diesem nur noch zustimmen. Wir schlagen zur Lösung die Erweiterung der Strafbarkeit für Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten auf Fälle, in denen die Autorität oder die Position des erlangten Mandates ausgenutzt wird, vor.“

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