Pressemitteilung

Thomas Seitz: Der Verfassungsschutz darf nicht alles – und das ist gut so

Berlin, 28. April 2022. Dem Bundesverfassungsgericht lag eine Verfassungsbeschwerde vor, mit welcher verschiedene Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes angegriffen worden waren. Diese Woche hat nun das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung verkündet, wonach eine ganze Reihe von Vorschriften als verfassungswidrig beurteilt wurde.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, teilt dazu mit:

„Das oft – und zum Teil auch zurecht – gescholtene Verfassungsgericht ist mit dieser Entscheidung seinem grundsätzlichen Auftrag als ‚Hüter der Verfassung‘ nachgekommen – das ist lobenswert herauszustellen. In einer Zeit, in der die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder immer mehr zur Observierung und Bekämpfung demokratischer Parteien der Opposition missbraucht werden, kann der Wert der Entscheidung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, zeigt sie doch, dass eine ‚Gedankenpolizei‘ nach orwellscher Art gerade nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dass eine Vielzahl von Vorschriften als verfassungswidrig beurteilt, eine hiervon sogar mit der ‚Höchststrafe‘ der sofortigen Nichtigkeit belegt wurde, ist auch eine herbe Klatsche für den bayerischen Gesetzgeber, welcher das Verfassungsschutzgesetz erst 2016 verabschiedet hatte. Dieser muss nun für verfassungsmäßige Zustände sorgen – das Bundesverfassungsgericht hat gnädigerweise die vorläufige und eingeschränkte Weitergeltung der beanstandeten und nicht für sofort nichtig erklärten Vorschriften bis zum 31.07.2023 angeordnet.

Festzuhalten bleibt, dass sowohl Gesetzgeber und Verfassungsschutz sich nicht alles herausnehmen können. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag wird – im Verbund mit unseren Schwesterfraktionen in den Landtagen – ein waches Auge hierüber walten lassen, damit die Grundrechte der Bürger und die Chancengleichheit der Parteien gewährleistet und verwirklicht werden können.“

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