Pressemitteilung

Transparenzregelungen für Abgeordnete verschärfen

Die AfD-Bundestagsfraktion brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein (19/27850) 1927850.pdf (bundestag.btg). Danach soll Abgeordneten die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte untersagt werden, um zu verhindern, dass sie ihr parlamentarisches Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für Abgeordnete vor, Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen als Entgelt für Nebentätigkeiten anzunehmen. Des Weiteren soll der Bundestag ermächtigt werden, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments dahingehend zu ändern, dass Abgeordnete verpflichtet werden können, ihre entgeltliche Lobbytätigkeiten und ihre Optionsverträge anzuzeigen. Die Bundestagsverwaltung soll diese Daten laut Vorlage veröffentlichen können.

Des Weiteren beantragte die AfD-Bundestagsfraktion, die Geschäftsordnung zu ändern (19/27857) Drucksache 19/27857 (bundestag.btg). Mit einer Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ sollen die Abgeordneten nach dem Willen der AfD-Fraktion verpflichtet werden, dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzuzeigen, „welche entgeltliche Interessenvertretung (Lobbytätigkeit) sie vorgenommen haben, insbesondere gegenüber Bundesministerien oder anderen Behörden“. Zudem sollen die Parlamentarier verpflichtet werden, anzuzeigen, welche Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen, oder anderen Vermögenswerten sie innehaben. Die Bundestagsverwaltung soll dem Antrag zufolge die von den Abgeordneten angezeigten Daten veröffentlichen.

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