Pressemitteilung
Weidel: Verfassungsgericht soll Verfassung und die Grundrechte schützen – nicht ideologische Klimaziele
Berlin, 29. April 2021. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz teilt Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, mit:
„Vorrangige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Wahrung der Grundrechte der Bürger und damit der Schutz unserer Verfassung. Mit seiner Entscheidung, welche die Bundesregierung nun dazu zwingt, die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele früher zu erreichen, schießt das Gericht aber über diese Aufgabe hinaus.
Das Klimaschutzgesetz kommt schon jetzt weitestgehend ohne wissenschaftliche Belege aus, während es die Bedeutung Deutschlands beispielsweise in Sachen CO2-Ausstoß im weltweiten Vergleich deutlich überhöht. Das Gesetz schränkt sowohl die unternehmerische als auch die Freiheit des Einzelnen ein und führt seit Beginn des Jahres zu enormen Preissteigerungen bei den Verbrauchern. Bemühungen dahingehend, das Klima zu schützen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Klimaschutz muss jedoch zwingend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen und realistische Ziele haben, die die Bürger nicht über Gebühr belasten.
Allzu überraschend ist das Urteil des Verfassungsgerichts dennoch nicht, ist mit Stephan Harbarth der oberste Verfassungsrichter doch jemand, der noch bis 2018 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag war. ‚Klimakanzlerin‘ Merkel zumindest dürfte Gefallen an dieser fragwürdigen Entscheidung finden.“
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