Pressemitteilung
Witt: Gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent für Leiharbeit
Berlin, 11. September 2020. In der Bundestagsdebatte zum Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) kritisierte der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Witt Arbeitsminister Hubertus Heil für die Umsetzung seiner Pläne zur Regulierung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Heil will dort Leiharbeit und Werkverträge gänzlich verbieten.
Uwe Witt, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, sagte:
„Statt bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung ausschließlich auf Festangestellte zu setzen, wäre es angemessener gewesen, eine Obergrenze für Leiharbeit und Werkverträge von 15 Prozent einzuführen, wie es die AfD und die Alternative Vereinigung der Arbeitnehmer seit Jahren fordern. Dieses hätte den Unternehmen einen Mindestspielraum für flexible Personalplanung garantiert und hätte ein Maximum an Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechten gewährleistet.
Herr Arbeitsminister, wieder einmal haben Sie eine gute Idee und eine hehre Absicht, die im Interesse aller Fraktionen des Deutschen Bundestages lag, durch unprofessionellen und dilettantischen Aktionismus gepaart mit handwerklichem Unvermögen zum Schaden sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer abgewickelt. Vielleicht hätten Sie sich Insiderinformationen von ihrem Parteifreund Sigmar Gabriel geben lassen sollen, der ja für 10 000 Euro pro Monat noch in diesem Jahr beim Fleischriesen Tönnies beschäftigt war.“
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