Pressemitteilung

Witt: Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen darf nicht auf der Strecke bleiben

Berlin, 17. Mai 2018. Der Haushaltsentwurf der großen Koalition sieht weniger Geld für den sozialen Arbeitsmarkt vor als im Koalitionsvertrag vereinbart. Leiden wird darunter vor allem die Förderung der Langzeitarbeitslosen. Dies will die AfD nicht hinnehmen.

Die Folgen werfen ihre Schatten bereits voraus, denn der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den kommunalen Trägern von Jobcentern drohen in den nächsten zweieinhalb Jahren weitere, gravierende Verluste von Mitteln für die Wiedereingliederung von Hartz-IV-Empfängern. Es geht um insgesamt rund 800 Millionen Euro. Grund dafür ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der die mehr als 400 Jobcenter in Deutschland etwa diese Summe kosten wird.

Dazu bemängelt Uwe Witt (MdB), AfD-Obmann im Ausschuss Arbeit & Soziales und arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Bislang sind für die Bundesagentur für Arbeit im Bundeshaushalt keine zusätzlichen Mittel für die steigenden Lohnkosten vorgesehen. Seit Jahren schichtet man bei der BA immer mehr Geld aus dem Budget für Eingliederung, das eigentlich für die Förderung von Langzeitarbeitslosen vorgesehen ist, in den völlig unterfinanzierten Etat für Verwaltungsausgaben um. 2017 waren dies rund 911 Millionen Euro, fast ein Viertel des Etats, der für Eingliederung vorgesehen war. Mit den jetzt prognostizierten Mehrkosten für den Gehaltsabschluss steigt dieser Anteil der zweckentfremdeten Mittel weiter. Das muss ein Ende haben! Der Haushalt für den sozialen Arbeitsmarkt muss endlich realistisch kalkuliert werden! Es darf nicht sein, dass durch steigende Verwaltungskosten der eigentliche Auftrag der BfA – die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt – auf der Strecke bleibt.“

BA-Chef Detlef Scheele beklagt seit Längerem dieses entstandene Missverhältnis. „Von dem Geld, das die BfA für die Grundsicherung erhält, gingen 2017 rund 41 Prozent in die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern und 59 Prozent in Verwaltungsausgaben.“

In den Statistiken der BA zeigt sich, dass Hartz-IV-Empfänger im Bereich der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber Empfängern von ALG I seit Jahren im Rückstand sind. Während Maßnahmen für „Berufswahl und Berufsausbildung“ und „Berufliche Weiterbildung“ bei Langzeitarbeitslosen nicht einmal zwanzig Prozent der Förderungen ausmachen, sind es bei Förderungen für Arbeitslose zwei Drittel. Obwohl Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt schlechter qualifiziert sind als Empfänger von ALG I, werden sie bei Fördermaßnahmen zusätzlich benachteiligt.

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