Extrem kurze Anhörungsfrist für Wohngeldgesetz ist Missachtung demokratischer Beteiligungsprozesse
Extrem kurze Anhörungsfrist für Wohngeldgesetz ist Missachtung demokratischer Beteiligungsprozesse
Berlin, 26. Juni 2026. Zur extrem kurzen, nur zweitägigen Anhörungsfrist zum neuen Wohngeldgesetz erklärt der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard:
„Zwei Tage für die Anhörung für 97 Seiten Gesetzestext sind eine Unverschämtheit, ein bewusstes Ignorieren des Souveräns, eine Scheinbeteiligung bei einem so wichtigen Gesetz wie dem neuen Wohngeldgesetz. So sieht ‚unsere Demokratie‘ der Regierungsfraktionen aus: Das Durchpeitschen eines Gesetzes, dass mit seinen massiven Kürzungen Hundertausende in die Armut treibt.
Das hier ist nur eine Scheinbeteiligung, eine destruktive, undemokratische Verweigerung, die wir als AfD-Bundestagsfraktion aufs Schärfste kritisieren.
Mit der aktuellen Länder- und Verbändeanhörung zum Wohngeld-Reformgesetz setzt die Bundesregierung ein weiteres Mal ihre Praxis fort, gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren zur reinen Formsache verkommen zu lassen. Für die Prüfung und Stellungnahme zu einem 97-seitigen Gesetzentwurf bleiben den Beteiligten gerade einmal zwei Arbeitstage.
Damit reiht sich das Vorhaben nahtlos in ein Muster ein: Bereits bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz und zur GKV-Gesetzgebung standen lediglich vier Arbeitstage zur Verfügung. Die von der Bundesregierung selbst angestrebte Regelfrist von vier Wochen wird systematisch unterlaufen.
Eine seriöse fachliche Auswertung eines derart umfangreichen Regelwerks ist in dieser Zeit schlicht unmöglich. Länder, Kommunen und Verbände werden so vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne ihre Sachkenntnis tatsächlich einbringen zu können. Das ist Missachtung der Länder, der Verbände und letztlich des gesamten parlamentarischen Verfahrens.“
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