Pressemitteilung
Albrecht Glaser: Grundsteuererklärungsfrist verlängern
Berlin, 10. Januar 2023. Zum baldigen Fristende für die Grundsteuererklärung teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser, Mitglied im Finanzausschuss, mit:
„Gleich zu Beginn des Jahres könnten Bund und Länder einmal glänzen, indem Sie (erneut) unserem Antrag folgen und die Grundsteuererklärungsfrist nochmals bis 31. März 2023 verlängern. Ursprünglich war die Abgabe bis Ende Oktober 2022 befohlen, jetzt steht immer noch der 31. Januar im Raum. Teure Mahnschreiben und gegebenenfalls sogar Bußgelder wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten drohen den Steuerpflichtigen. Auf dieses teure und rufschädigende Verfahren sollte der Fiskus verzichten. Grundeigner haben Besseres zu tun, als gleich zu Jahresbeginn über das Stöckchen unnötiger Monsterbürokratie zu springen.
Laut Rückmeldungen der Bundesländer haben Stand Anfang Januar 2023 – je nach Bundesland – erst zwischen 40 und 57 Prozent der Erklärungspflichtigen eine Grundsteuererklärung abgegeben. Bereits mit Antrag vom 18. Mai 2022, Bundestagsdrucksache 20/1864, hatte unsere Bundestagsfraktion auf meine Initiative hin gefordert, die Abgabefrist auf den 31. März 2023 zu verlängern. Ein von Anfang an realistisches Ziel, wie die aktuellen Zahlen zeigen.
Bund und Bundesländer haben sich mit einer realitätsfremden und unangemessenen Salamitaktik wider besseres Wissen zu Lasten der grundbesitzenden Bürger und Unternehmer blamiert und das muss durch letztmalige Ausweitung der Abgabefrist ein Ende haben.
Ohnehin müsste die Grundsteuer längst Geschichte sein.“
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