Pressemitteilung
Brandner: AfD-Fraktion strebt gerichtliche Prüfung der Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes an
Berlin, 10. September 2021. Die AfD-Bundestagsfraktion prüft, wie sie gerichtlich gegen die Verschärfungen vorgehen kann.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, teilt dazu mit:
„Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD versuchen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren immer wieder, eine Art Unterwerfung sämtlicher Abgeordneter dadurch zu erreichen, dass sie vernünftige und auch von allen akzeptierte Gesetze, wie den Fluthilfefonds, mit gänzlich anders gelagerten und umstrittenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes verbinden. Ein Abgeordneter wird so gezwungen, einem Gesetz zuzustimmen, das er für falsch hält, weil er andernfalls eine gute Sache, wie den Fluthilfefonds, ablehnen müsste.
Dieses als ‚Omnibus-Verfahren‘ bezeichnete Gesetzgebungsverfahren wird immer öfter zu einer Verknüpfung von guten mit schlechten Gesetzen missbraucht und von der Regierung mittlerweile methodisch genutzt. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde das ‚Omnibus-Verfahren‘ als Ausnahmefall bislang geduldet. Nach Auffassung der AfD-Fraktion dürfte die Verknüpfung vernünftiger Gesetze mit abzulehnenden Gesetzen im Bereich des Infektionsschutzes mittlerweile verfassungswidrig sein, weil sie eine geduldete Ausnahme zur Regel macht. Deshalb prüfen wir intensiv rechtliche Möglichkeiten dagegen.“
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