Pressemitteilung

Fabian Jacobi: Das Risiko technischer Störungen bei „virtuellen Hauptversammlungen“ darf nicht allein den Gesellschaftern überbürdet werden

Berlin, 8. Juli 2022. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen das Gesetz zur Einführung der „virtuellen Hauptversammlung“ beschlossen. Die AfD-Fraktion hat dem Gesetz in der vorgelegten Form nicht zugestimmt, nachdem ihre Verbesserungsvorschläge unberücksichtigt blieben.  

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi begründet die Ablehnung:

„Auch die Demokratie der Aktionäre braucht wie jede Demokratie einen Minderheitenschutz. Wenn eine Mehrheit in der Gesellschaft sich dafür entscheidet, die HV rein virtuell durchführen zu wollen, sollte bei besonders gewichtigen oder kontroversen Gegenständen gleichwohl eine qualifizierte Minderheit die Durchführung als Präsenzversammlung erreichen können. Das war in diesem Gesetzentwurf nicht gewollt – im Gegenteil hat der Rechtsausschuss sogar die ursprünglich enthaltene Möglichkeit, bestimmte Gegenstände von der virtuellen HV auszunehmen, gestrichen.

Auch die vollständige Überbürdung des Risikos unverschuldeter technischer Störungen auf die Aktionäre ist aus unserer Sicht falsch. Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz ist ein Beschluss der HV selbst dann unanfechtbar, wenn wegen einer Störung etwa des Zugangs zum Internet die Mehrheit der Aktionäre ihr Stimmrecht gar nicht ausüben konnte. Gerade in Zeiten, in denen durch die katastrophale Energiepolitik der Regierung die Wahrscheinlichkeit großflächiger Stromausfälle zunimmt, kann eine solche einseitige Risikoverteilung zulasten der Gesellschafter nicht überzeugen.“

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