Pressemitteilung

Fabian Jacobi: Eigentümerrechte in der Aktiengesellschaft müssen auch bei Digitalisierung gewahrt bleiben

Berlin, 19. Mai 2022. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat sich in dieser Woche erstmals mit dem Gesetzentwurf zur „Virtuellen Hauptversammlung“ befasst und beschlossen, vor der weiteren Beratung eine öffentliche Anhörung durchzuführen.  

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi sieht den Gesetzentwurf ambivalent:

„Digitalisierung kann in Maßen genossen Vorteile bieten, ist aber kein Selbstzweck. Für eine lebendige Aktionärsdemokratie in der Aktiengesellschaft macht es eben einen Unterschied, ob sich die Eigentümer real versammeln können, mit der Möglichkeit zu persönlichem Austausch und spontaner Dynamik, oder ob sie einzeln zuhause vor Bildschirmen sitzen.

Bedenklich am Gesetzentwurf ist der auch für rein virtuelle Hauptversammlungen vorgesehene Ausschluss der Beschlussanfechtung bei unverschuldeten technischen Störungen. Wenn etwa ein Teil der angemeldeten Aktionäre durch eine solche Störung gar nicht abstimmen kann und dadurch das Abstimmungsergebnis verfälscht wird, soll der fehlerhafte Beschluss dennoch Bestand haben. Das ist im Hinblick auf die Gewährleistung der Eigentümerrechte problematisch und sollte überdacht werden; wir haben einen Änderungsantrag dazu eingebracht.“

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