Pressemitteilung

Fabian Jacobi: Hinweisgeberschutz ja, aber nicht so

Berlin, 17. Dezember 2022. Der Bundestag hat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Danach kann auch legales Verhalten zum Gegenstand einer „Meldung“ gemacht werden. Staatsbedienstete werden ermuntert, sich gegenseitig zu melden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi sagt dazu:
„Grundsätzlich stehen wir dem Gedanken des Hinweisgeberschutzes offen gegenüber, unser Programm fordert das ausdrücklich. Dieses von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz mussten wir trotzdem ablehnen. Hinweisgeberschutz dient aus unserer Sicht vor allem dazu, Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken, insbesondere im Staatsapparat. Dieses Gesetz dagegen richtet sich überwiegend gegen private Unternehmen. Es sieht dabei auch die Meldung von Dingen vor, die überhaupt nicht gegen Gesetze verstoßen, also legal sind. Staatlichen Stellen ermöglicht es dagegen, sich seiner Anwendung zu entziehen, indem sie etwas einfach zur Verschlusssache erklären. Problematisch ist aus Sicht der AfD-Fraktion auch der erst im Rechtsausschuss eingefügte Passus, wonach Staatsbedienstete Meldung machen sollen von verfassungsfeindlichen Äußerungen ihrer Kollegen. Das wäre richtig so, wenn man darunter heute immer noch verstünde, dass jemand Demokratie und Rechtsstaat abschaffen will. Tatsächlich wird aber heute bereits die Kritik an Amtsträgern als Delegitimation des Staates und verfassungsfeindlich bezeichnet. Vollends ominös wird es, wenn die Regierungsfraktionen in einem zusätzlichen Antrag noch finanzielle Vergünstigungen für das Erstatten von Meldungen fordern, also quasi Meldeprämien. Das erinnert dann endgültig an einen verflossenen deutschen Staat namens DDR.“

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