Pressemitteilung
Götz Frömming: Unterrichtsausfall mit Bildungspflicht begegnen
Berlin, 16. Februar 2023. In diversen Medien wird vom Fall einer Grundschule im niedersächsischen Ammerland berichtet. Die Schulleitung hatte aufgrund von Lehrermangel angekündigt, eine vier-Tage-Woche für die Schüler einzuführen. Das Kultusministerium hat darauf mit einer Zusammenlegung von Klassen und der Einstellung einer „Feuerwehrlehrkraft“ reagiert, sodass die Betreuung von Kindern fünf Tage in der Woche gewährleistet sein soll.
Hierzu erklärt der schulpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Der Fall zeigt, dass die Landesregierungen immer weniger in der Lage sind, den Schulunterricht im vollen Umfang zu gewährleisten. Schuld daran sind auch Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen wurden. Durch die Aufnahme von Millionen Migranten und Flüchtlingen, darunter Hunderttausende schulpflichtige Kinder, sind unsere Schulen an ihre Grenzen gekommen. Hinzu kamen die verfehlten Corona-Maßnahmen des Staates, unter deren Folgen die Kinder immer noch leiden.
Bund und Länder müssen nun im Rahmen eines Krisengipfels dringend über kurz- und langfristige Maßnahmen beraten. Dabei darf es keine Tabus geben.
Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion gehört ein Aufnahmestopp für die weitere Zuwanderung aus meist bildungsfernen Schichten zu den wichtigsten Maßnahmen.
Wenn in Deutschland der Schulunterricht nicht mehr gewährleistet werden kann, muss über die Schulpflicht nachgedacht werden. Kinder haben ein Recht auf Bildung und der Staat ist verpflichtet, dies sicherzustellen. Im internationalen Vergleich wird die Schulpflicht in Deutschland besonders streng gehandhabt. Vor diesem Hintergrund werden Bund und Länder nicht umherkommen, darüber nachzudenken, die Schulpflicht in eine Bildungspflicht umzuwandeln.
Eltern hätten dann die Möglichkeit, ihre Kinder auch im häuslichen Unterricht oder in freien Lerngruppen bilden zu lassen, wenn sie dies wollen. Der jeweilige Lernstand wird dann ein oder zwei Mal im Jahr durch die Teilnahme an staatlichen Externisten-Prüfungen kontrolliert.“
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